Sächsische Gerichtsbücher
Das Sächsische Staatsarchiv hat ab 2013 in einem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG) geförderten Projekt die sächsischen Gerichtsbücher elektronisch erschlossen. Dabei wurden hauptsächlich die im Sächsischen Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, verwahrten rund 22.900 Bände des Bestandes 12613 »Gerichtsbücher« berücksichtigt. Der Bestand umfasst eine für Sachsen flächendeckende Überlieferung vom Ende des 15. Jahrhunderts bis um 1856 und ist an Umfang und Dichte einmalig in Deutschland. Darüber hinaus konnten nennenswerte Bestände von Gerichtsbüchern in neun sächsischen Stadtarchiven in das Projekt einbezogen werden, womit auch die dortigen Gerichtsbücher online recherchierbar sind:
In Kooperation mit dem Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V. (ISGV) sind die im Projekt gewonnenen Metadaten auf dieser Website verfügbar, sie sind darüber hinaus mit dem online angebotenen »Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen« verknüpft worden. Die dort verfügbaren ortsbezogenen Daten erhalten somit eine wichtige Ergänzung. Nachdem das »Repertorium Saxonicum« bereits eine der wichtigsten historisch-statistischen Quellen Sachsens – die Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Amtserbbücher – aufbereitet hat, wird nun mit den Gerichtsbüchern eine weitere für die Forschung fundamentale Quellengruppe zum komplexen Informationssystem hinzugefügt.
Unter Gerichtsbüchern versteht man alle bis in das 19. Jahrhundert hinein bei den lokalen Gerichten geführten Bücher, in die Handlungen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden, v. a. Grundstückskäufe und -verpfändungen, aber auch Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Diese Eintragungen besaßen Charakter und Beweiskraft von Urkunden. Der hohe Quellenwert dieser Unterlagen liegt in der besonders komprimierten Darstellung der Rechtsgeschäfte, die Informationen zu allen Ortschaften und vielen Familien in Sachsen bereithalten. Sie sind unverzichtbar für orts-, siedlungs-, sozialgeschichtliche sowie genealogische Forschungen und werden von Nutzern des Sächsischen Staatsarchivs stark nachgefragt. Zu verweisen ist grundsätzlich auf die Überlieferung weiterer Gerichtsbücher und der korrespondierenden Gerichtsprotokolle in den Beständen der Lokalverwaltung (Ämter, Herrschaften und Kommunen) des Sächsischen Staatsarchivs.