PLUS18 - Polen-Litauen und Sachsen im 18. Jahrhundert
Projektleiter: Andreas Rutz, Joachim Schneider
Sachsen, Polen und Litauen waren im 18. Jahrhundert außerordentlich eng miteinander verflochten. Die Geschichte der sächsisch-polnisch-litauischen Union unter der Herrschaft August II. und August III. (1697–1763) sowie des Herzogtums Warschau unter König Friedrich August I. (1807–1815) wird in den Nachfolgestaaten jedoch bislang vor allem im Rahmen nationaler Geschichtsnarrative betrachtet. Nicht selten führte das zu stereotypen Sichtweisen. Die sächsische Landesgeschichte beispielsweise reduzierte diese Epoche häufig auf die Herrschaft August des Starken (August II.) und die repräsentative Entfaltung seines Königshofes.
PLUS18 möchte Polen-Litauen und Sachsen im 18. Jahrhundert unter aktuellen Gesichtspunkten der Forschung neu betrachten. Das Projekt fördert Austausch und Kooperation zwischen Wissenschaftler:innen und Institutionen in Litauen, Polen und Deutschland, die zum Kultur- und Wissenstransfer und der Verflechtung zwischen den Ländern und Regionen der Personalunion forschen. Unterschiedliche Perspektiven werden gebündelt und es wird eine europäische Neubewertung der Geschichte dieses Falles eines composite state im langen 18. Jahrhundert angestrebt. Dabei stehen frühneuzeitliche Netzwerke, Kommunikationsformen und Objekte der materiellen Kultur im Fokus des Projekts.
Zur Umsetzung von „PLUS18“ bereitet das ISGV einen Antrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Förderformat „Netzwerke“ vor. Die Konzeption und der Aufbau dieses Netzwerks werden vom 1.04. bis zum 31.12.2022 vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Rahmen eines Anschubprojekts gefördert.
Abb.:
Polnisch-litauisches Königswappen mit dem kursächsischen Wappen – Sächsisch um 1710-1720 – Holz (Eiche?), geschnitzt, golden und farbig gefasst – Sächsische Kunstsammlungen Dresden, Rüstkammer
© SKD, Foto: Hans-Peter Klut, Inv. Nr. P 0342.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.