Forschungskultur

Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis

Das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde mit allen hier angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat sich zur Einhaltung von Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Dies dient dem Ziel, wissenschaftliche Redlichkeit sowie einen achtungsvollen und fairen Umgang untereinander sicherzustellen und wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenzuwirken.

Das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde folgt dabei den DFG-Leitlinien „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis„. Die zur Einhaltung notwendigen Maßnahmen werden in Kooperation mit der TU Dresden und in Anlehnung an die dortige „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ (s.u.) umgesetzt. Dazu haben das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde und die TU Dresden einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen.

Die Regeln der TUD-Satzung gelten damit auch für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal am ISGV. Zur Beratung in Fragen wissenschaftlicher Redlichkeit sowie als Ansprechpersonen für alle Fälle möglichen Fehlverhaltens in diesem Bereich stehen die Ombudsperson bzw. die Vertrauensperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs zur Verfügung. Diese sind nach vertraulicher Beratung auch zuständig für gegebenenfalls einzuleitende weitere Schritte.

 

Ombudsperson am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde

Die Ombudsperson ist Ansprechperson, kann beraten und vermitteln bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Eine mögliche Anzeige wird vertraulich behandelt. Dies dient dem Schutz der anzeigenden Person ebenso wie der Person, gegen die sich ein Verdacht richtet. Liegt aus Sicht der Ombudsperson ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wird dieser ggf. an die zuständige Untersuchungskommission an der TU Dresden weitergeleitet.

Dr. Jens Klingner
j.klingner@isgv.de, Tel. +49 351 436 34

 

Vertrauensperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Vertrauensperson dient als erste Ansprechperson insbesondere für Promovierende und kann in Situationen, die mit Blick auf gute wissenschaftliche Praxis als problematisch empfunden werden, beraten und vermitteln. Bei Bedarf und erst nach Zustimmung der ratsuchenden Person können sie einen Konfliktfall an die Ombudsperson weitergeben. Das Recht, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden, bleibt davon unberührt.

Dr. Katharina Schuchardt
k.schuchardt@isgv.de, Tel. +49 351 436 42

 

Alternativ zur Ombudsperson des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde kann auch das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzte überregionale Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ angerufen werden.