„Bis auf Widerruf geduldet“ Die rechtliche Gleichstellung der reformierten Kirche in Sachsen

von Frank Metasch

Als der Sonnenkönig, Ludwig XIV., 1685 das Edikt von Nantes widerrief, beendete er in Frankreich mit einem Schlag eine fast 90-jährige tolerante Religionspolitik. Trotz Verbots zogen es daraufhin knapp 200.000 evangelisch-reformierte Franzosen vor, statt wie gefordert zum Katholizismus zu konvertieren, ihre Heimat zu verlassen. Gut jeden Vierten dieser sogenannten Hugenotten führte sein Weg ins Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Da allerdings auch das Heilige Römische Reich, wie fast ganz Europa, noch immer von einer tiefen Angst vor religiösem Pluralismus beherrscht wurde, verwehrten sich die meisten deutschen Staaten der Ansiedlung andersgläubiger Flüchtlinge. Ganz besonders galt dies für das reformierte Bekenntnis, das erst 1648 neben dem Katholizismus und dem Luthertum als dritte christliche Konfession im Reich rechtlich anerkannt worden war. Die mit Abstand meisten Hugenotten fanden im eigentlich lutherischen Kurfürstentum Brandenburg eine neue Heimat, wo sich die herrschende Dynastie der Hohenzollern seit 1613 zum reformierten Glauben bekannte.

Dort, wo sich im Reich die französischen Religionsflüchtlinge ansiedeln durften, war dieser Prozess nicht selten von lang anhaltenden und heftigen Konflikten mit der ansässigen Bevölkerung begleitet, insbesondere weil man die in Sprache und Kultur so fremden neuen Mitbürger schnell als unliebsame wirtschaftliche Konkurrenz betrachtete. Auch die Fürsten der Aufnahmeländer folgten mit ihren Ansiedlungsplänen keineswegs nur dem von ihnen so häufig überbetonten Toleranzgedanken, sondern hatten vorrangig handfeste finanzielle Motive im Sinn. Letztendlich hatten auch sie sich aber weitaus mehr ökonomischen Gewinn und wirtschaftliche Innovationen erhofft, als die französischen Siedler dann in der Regel zu geben vermochten.

Das Kurfürstentum Sachsen, mit seiner beinahe geschlossen lutherischen Bevölkerung, konnte sich von vornherein zu keinem bedeutenden Einwanderungsland entwickeln. Zu energisch verwehrten sich hier Städte, Stände und Kirche jeglicher Ansiedlung andersgläubiger Migranten. Nur im Schutz der Leipziger Messen und des Dresdner Hofs konnte sich jeweils eine kleine reformierte Gemeinde etablieren.

Dabei hätte diese Entwicklung durchaus anders verlaufen können. Vor allem der sächsische Kurfürst und polnische König August der Starke verfolgte mit den Hugenotten hochgesteckte Ziele. Konfessionelle Berührungsängste kannte er wohl kaum, hatte er sich doch selbst 1697 mit seinem Übertritt zum katholischen Glauben kirchlich wie politisch von seiner Bevölkerung und seinem Land entfernt. Um die Wirtschaftskraft Sachsens zu erhöhen, plante August der Starke unter anderem in Dresden, Meißen, Torgau und Oschatz reformierte Kolonien zu gründen. Letztendlich scheiterten diese Pläne nicht allein an der Abwehrhaltung der sächsischen Orthodoxie, sondern ebenso an der notwendigen hohen Anfangsfinanzierung. Zudem verwahrte sich der brandenburgische Nachbar mit Nachdruck gegen das sächsische Vorhaben, das zwangsläufig auf eine Abwerbung der eigenen französischen Untertanen hinausgelaufen wäre.

Nur in Leipzig – wo es eben auch immer hieß, auf Handel und Messen Rücksicht zu nehmen – hatte der Stadtrat bereits seit der Mitte des 17. Jahrhunderts mehreren reformierten Händlern aus der Schweiz zugestanden, sich dauerhaft niederzulassen. Seit 1686 siedelten sich dann auch einige französische Kaufleute an, die sich 1700 zu einer reformierten Gemeinde zusammenschlossen. Bereits zwei Jahre später gewährte August der Starke ihnen die private Religionsausübung. Er setzte sich hier gegen den Einspruch sowohl der Landstände als auch der sächsischen Kirche und der Leipziger Universität durch. Mit der privaten Religionsausübung verbunden, war die Genehmigung eigener Prediger, die innerhalb der Leipziger Gemeinde sowohl Taufen und Trauungen als auch Krankenbesuche und Beerdigungen durchführen durften. Da die Stadt Leipzig jedoch auf ihrem Grund und Boden kein reformiertes Kirchengebäude zugelassen hätte, gestattete August der Starke der Gemeinde die Errichtung einer Kapelle im kurfürstlichen Amtshaus.

Doch nicht nur in religiöser Hinsicht mussten die wenigen reformierten Einwanderer mit Einschränkungen leben. Als Nichtlutheraner besaßen sie keinen Zugang zum Bürgerrecht und genossen daher auch nicht die bürgerlichen Privilegien, wie etwa den Erwerb von Immobilien oder auch die Ausübung eines zünftig organisierten Handwerks bzw. Gewerbes. Mit ihrem Ausschluss aus den Innungen stand den reformierten Einwanderern in Leipzig hauptsächlich nur der Großhandel offen. Wenn sich das Engagement der Gemeindemitglieder dann aber doch auf andere wirtschaftliche Bereiche zu erstrecken begann, so führte dies fast unweigerlich zu Konflikten mit den Innungen.

Nicht viel anders sah es in Dresden aus. Auch hier versuchten Landstände, Geistlichkeit und Stadtrat die Ansiedlung von Reformierten zu verhindern. Sie konnten jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, dass am Dresdner Hof auch reformierte Bedienstete eine Anstellung fanden. Die tiefe Abneigung gegen die andersgläubigen Einwanderer zeigte sich 1692, als Kurfürst Johann Georg IV. – der zu diesem Zeitpunkt regierende, ältere Bruder Augusts des Starken – nach einer Intervention des brandenburgischen Kurfürsten Überlegungen anstellte, den reformierten Glauben generell in Sachsen anzuerkennen. Nicht nur die Reaktion des Oberkonsistoriums, der höchsten sächsischen Kirchenbehörde, fiel durchgehend negativ aus. Auch der Dresdner Stadtrat äußerte im Dezember 1692 gegenüber dem Landesherrn offen seine Bedenken und erklärte, auch zukünftig keinen von diverser Religion zum Bürger anzunehmen, sondern nur bis auf Wiederruffen als Schutzverwandten [zu] dulden.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die reformierten Hofangehörigen in Dresden, denen wie allen Nicht-Lutheranern nur private Andachten im Kreise ihrer Familien erlaubt waren, bereits damit begonnen, sich im Verborgenen zu versammeln und gemeinsame Hausgottesdienste zu feiern. Ohne kurfürstliche Erlaubnis, aber mit Rückendeckung aus dem fernen Berlin, gipfelten die französischen Gottesdienste im Mai 1689 sogar in einem Gründungsakt zu einer reformierten Gemeinde. Im Gegensatz zu Leipzig gelang es der Dresdner Gemeinde jedoch nicht, eine offizielle Genehmigung ihrer Religionsausübung zu erwirken, sodass die Gottesdienste auch zukünftig nur in Privatwohnungen bzw. in privat angemieteten Sälen stattfinden konnten. Das einzige Zugeständnis, zu dem die Stadt Dresden gegenüber ihren reformierten Einwohnern bereit war, erschöpfte sich in der Erlaubnis, ihre Toten in aller Stille und ohne jegliche Zeremonie auf den städtischen Friedhöfen zu bestatten. Trauungen und Taufen durfte die Dresdner Gemeinde nicht durchführen. Dies war ihren Mitgliedern weiterhin nur außerhalb der sächsischen Grenzen möglich, so zum Beispiel in Halle oder Berlin.

Erst 75 Jahre nach der Gemeindegründung sollten diese diskriminierenden Zustände größtenteils aufgehoben werden. Im August 1764 erhielten die Dresdner Reformierten vom Administrator Xaver – der für seinen noch unmündigen Neffen, den späteren Kurfürsten Friedrich August III., das Land regierte – die gleichen kirchlichen Rechte zugestanden wie die Leipziger Gemeinde. Für den Bau ihres – nunmehr möglichen – ersten Bethauses stellte Xaver den Reformierten ein Stück kurfürstlichen Grundbesitzes in der Kreuzgasse zur Verfügung. Wie schon in Leipzig unter August dem Starken, war eine solche Vorgehensweise noch immer notwendig, um beim Bau des 1767 eröffneten Bethauses den Widerspruch des Dresdner Rats zu umgehen.

Am rechtlichen Status der Reformierten hatte sich 1764 jedoch nichts geändert. Erst nachdem unter dem Druck des napoleonischen Frankreich im Februar 1807 allen Katholiken in Sachsen die öffentliche Religionsausübung sowie die vollen bürgerlichen und politischen Rechte zugesprochen werden mussten, gewährte dies der Sächsische Landtag am 18. März 1811 auch den reformierten Untertanen.

Sicherlich spiegelte diese staatlich angeordnete Duldung der reformierten Kirche in Sachsen noch keinesfalls eine in der gesamten Gesellschaft verwurzelte religiöse Toleranz wider. Wenn allerdings wirklich die Angst vor Pluralisierung eine Begleiterscheinung aller in Bewegung geratenen Gesellschaften ist, und wenn, wie zum Beispiel von Winfried Schulze postuliert, die Gewährung einer noch so begrenzten Toleranz immer ein erster Lösungsschritt ist, so haben in Sachsen vielleicht gerade auch die beiden reformierten Gemeinden in Dresden und Leipzig ein wichtiges Tor auf dem langen Weg zur Toleranz aufgestoßen. Denn wohl erst im alltäglichen Umgang miteinander scheinen Berührungsängste allmählich überwunden werden zu können, und aus verordneter, pragmatischer Duldung kann wirkliche Akzeptanz entstehen.

Hätte jedenfalls die konfessionelle Offenheit der sächsischen Landesherren nicht schon vor 1811, gegen alle Widerstände aus dem eigenen Land, die Ansiedlung von Reformierten ermöglicht, dann wäre der Freistaat Sachsen heute kulturell ein ganzes Stück ärmer, und die Werke so bedeutender reformierter Künstler wie Jean de Bodt, Adrian Zingg und Anton Graff – oder später auch Gottfried Semper – wären heute kaum das Aushängeschild Dresdens als „Kunst- und Kulturstadt“.

Quellen:

Sächsisches Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10079 Landesregierung, Loc. 30783, Reformierte zu Dresden, 1692.

Literatur:

300 Jahre Evangelisch-reformierte Gemeinde Dresden 1689–1989, hrsg. vom Konsistorium der Evangelisch-reformierten Gemeinde Dresden, Dresden [1988/89].

METASCH, Frank, Exulanten in Dresden. Einwanderung und Integration von Glaubensflüchtlingen im 17. und 18. Jahrhundert (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 34), Leipzig 2011.

MIDDELL, Katharina, Hugenotten in Kursachsen. Einwanderung und Integration, in: Guido Braun/Susanne Lachenicht (Hgg.), Hugenotten und deutsche Territorialstaaten. Immigrationspolitik und Integrationsprozesse (Pariser Historische Studien 82), München 2007, S. 51-70.

ROSSEAUX, Ulrich/POPPE, Gerhard (Hgg.), Konfession und Konflikt. Religiöse Pluralisierung in Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert, Münster 2012.

SCHULZE, Winfried, Pluralisierung als Bedrohung: Toleranz als Lösung, in: Heinz Duchhardt (Hg.), Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte (Historische Zeitschrift. Beihefte Neue Folge 26), München 1998, S. 115-140.

Bild: Die reformierte Kirche in Dresden, um 1830, in: Bruno Krause, Die geschichtliche Entwicklung der Königl. Haupt- und Residenzstadt Dresden, Dresden 1893, S. 102.

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